digitaler Fahrtenschreiber

digitaler Fahrtenschreiber

 

Ein digitaler Fahrtenschreiber ist für alle Nutzfahrzeuge über 3,5 t sowie alle Omnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen seit dem 01. Mai 2006 in Deutschland Pflicht. Denn ein digitaler Fahrtenschreiber führt ganz automatisch Buch über die Lenk- und Ruhezeiten, für die es in der Bundesrepublik strenge Auflagen einzuhalten gibt.

Ein digitaler Fahrtenschreiber protokolliert Fahrzeugdaten wie die gefahrene Geschwindigkeit, die zurückgelegte Wegstrecke sowie Lenk- und Ruhezeiten. Diese Daten werden mit so genannten Motion- Sensoren ermittelt, die am Fahrzeuggetriebe installiert sind. Um sie vor unberechtigtem Zugriff und Manipulation zu schützen, lassen sich die im Massenspeicher erfassten Informationen nur von dazu autorisierten Personen abrufen. Ein digitaler Fahrtenschreiber lässt sich beispielsweise mit dem OPTAC Downloadtool auslesen. Hierzu benötigen Sie jedoch Zugriff. Daher hat jeder Fahrer eine eigene Chipkarte die er bei Fahrtbeginn in den dafür vorgesehenen Slot des Fahrtenschreibers steckt. Auch das Unternehmen, bzw. der Eigentümer des Fahrzeugs erhält eine persönliche Chipkarte, mit der er alle gesammelten Daten einsehen und diese archivieren kann, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein digitaler Fahrtenschreiber informiert Sie somit fortlaufend darüber, ob Lenk- und Ruhezeiten von Ihren Fahrern eingehalten werden, ob die zulässige Geschwindigkeit überschritten wurde.

Direkter Kontakt

Trucker-Store24 e.K.

Am Hanloh 5-7
29633 Munster

info@trucker-store24.de

Hotline: 05192-9872090
Fax: 05192-9872099