Die Unternehmenskarte

 

Die Unternehmenskarte wird erstellt für Inhaber von Firmen oder Betrieben, mit Fahrzeugen die unter den Geltungsbereich der VO (EWG) 3820/85 fallen.

Die Karte ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind.
 
Gültigkeit der Karte:    5 Jahre
 
Vorzulegende Unterlagen
 
• Gewerbeanmeldung
• ggf. Vertretungsvollmacht
 
Hinweise für Unternehmer
 
Bei Verlust ist eine schriftliche Verlustmeldung des Inhabers oder Vertretungsberechtigten erforderlich.
Bei Diebstahl ist die Diebstahlanzeige vorzulegen.
Die Archivierung und Auswertung der Daten des Digitalen Kontrollgerätes ist eine betriebliche Aufgabe im Sinne der Halterverantwortung.
 
Sie müssen Fahrer dazu anhalten, bei jedem Wechsel zwischen Fahrzeugen mit digitalen und analogen Kontrollgerät und bei defekter / verlorener Fahrerkarte, Ausdrucke zu generieren.
 
Es können mehrere Unternehmenskarten beantragt werden (z.B. für jeden Standort oder in jeder Abteilung).
 
Erforderlich ist die Anschaffung eines Lesegerätes sowie der Auswertesoftware. Damit können die Daten vom Digitalen Kontrollgerät
auf Ihrem PC gespeichert und ausgewertet werden.

 
 
 

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