De-Minimis Förderung

Das De-Minimis Förderprogramm basiert auf Subventionen der Europäischen Union. Dabei ist es grundsätzlich nur Unternehmen aus dem Güterkraftverkehr gestattet, eine fahrzeugbezogene Maßnahme, eine personenbezogene Maßnahme oder eine Maßnahme zur Effizienzsteigerung per Antrag beim BAG Bundesamt für Güterverkehr bezuschussen und genehmigen zu lassen. Die Höhe des jeweiligen Zuschusses entspricht höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Dieser Zuschuss wird als Förderprogramm De-Minimis ausschließlich den Güterkraftverkehrsunternehmen bewilligt, die einen Fuhrpark von schweren Nutzfahrzeugen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen besitzen oder als Halter entsprechender Fahrzeuge fungieren. Ziel des Programms De-Minimis ist einerseits der Schutz der Umwelt sowie andererseits die Erhöhung der Sicherheit im Schwerlastverkehr.

Als fahrzeugbezogene Maßnahme, die auf Antrag beim BAG bezuschusst werden kann, ist beispielsweis der Erwerb von Fahrerassistenzsystemen anzusehen. Denn Bremsassistenten oder Abstandswarner tragen zur Sicherheit im Schwerlastverkehr bei. Auch der Erwerb von Partikelminderungssystemen wird innerhalb der Förderperiode 2012 berücksichtigt.

Als personenbezogene Maßnahme gilt die Bezuschussung von Berufs- und Sicherheitsbekleidung für Berufskraftfahrer oder Ladepersonal. Als Maßnahme zur Effizienzsteigerung wird die Anschaffung auswertbarer Telematiksysteme angesehen.

Grundsätzlich besteht allerding kein Rechtsanspruch auf die Genehmigung einer Fördermaßnahme, die höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten umfasst. Die Entscheidung obliegt allein der jeweiligen Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung dafür vorhandener Haushaltsmittel.

 
 
 

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