De-Minimis Förderung

Das De-Minimis Förderprogramm basiert auf Subventionen der Europäischen Union. Dabei ist es grundsätzlich nur Unternehmen aus dem Güterkraftverkehr gestattet, eine fahrzeugbezogene Maßnahme, eine personenbezogene Maßnahme oder eine Maßnahme zur Effizienzsteigerung per Antrag beim BAG Bundesamt für Güterverkehr bezuschussen und genehmigen zu lassen. Die Höhe des jeweiligen Zuschusses entspricht höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.
 

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