Wochenlenkzeit

Die Wochenlenkzeit darf höchstens 56 Stunden betragen.
 

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Wöchentliche Ruhezeiten

Die wöchentliche Ruhezeit kann zusammenhängend 45 Stunden nach 6x24 Stunden nach der letzten wöchentlichen Ruhezeit betragen. Nach dem Bundes- Manteltarifvertrag für den Güter- und Möbelfernverkehr (BMT-Fern.) sollen mindestens zwei Wochenenden im Monat am Standort des Fahrzeugs oder am Wohnort des Fahrers verbracht werden können. Die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden kann auf 24 Stunden verkürzt werden. Jede Verkürzung ist durch eine zusammenhängende Ruhezeit auszugleichen, die vor Ende der auf die betreffende Woche folgenden dritten Woche zu nehmen ist.
 

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Ruhezeiten

Ruhezeiten sind Zeiten, in denen der Fahrer über eine bestimmte Mindestdauer ununterbrochen frei über seine Zeit verfügen kann. Jeder Fahrer muss tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einhalten.
 

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Tägliche Ruhezeiten

Die regelmäßige tägliche Ruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden. Dauert sie mindestens 9, aber keine 11 Stunden, handelt es sich um eine reduzierte tägliche Ruhezeit. Der Fahrer muss innerhalb jedes 24-Stunden-Zeitraumes eine tägliche Ruhezeit einlegen. Der 24-Stunden-Zeitraum braucht nicht mit dem Kalendertag identisch zu sein. Die tägliche Ruhezeit kann dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden verkürzt werden, ohne dass die verkürzte Zeit nachgeholt werden müsste.
 

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Tageslenkzeiten

Die Tageslenkzeit darf neun Stunden nicht überschreiten, zweimal pro Kalenderwoche darf sie jedoch auf zehn Stunden ausgedehnt werden. Als Lenkzeit gelten solche Zeiten, die tatsächlich mit Fahrertätigkeit zugebracht werden. Zur Lenkzeit gehört auch das vorübergehende Stehen des Fahrzeugs, wenn dies nach allgemeiner Anschauung zum Fahrvorgang gehört.
 

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Lenk- und Ruhezeiten für LKW

Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger von über 3,5 t im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in der Verordnung (EG) 561/2006 geregelt. In Deutschland werden zudem durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) bereits Fahrzeuge ab 2,8 t erfasst.
 

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Die Unternehmenskarte

Die Unternehmenskarte wird erstellt für Inhaber von Firmen oder Betrieben, mit Fahrzeugen die unter den Geltungsbereich der VO (EWG) 3820/85 fallen.
 

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Die Fahrerkarte

Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung
von Bewegungsdaten
 

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Video-Rückfahrsysteme

Video-Rückfahrsysteme sind sehr praktische und interessante Helfer. Allerdings sollte man vor der Anschaffung der Video-Rückfahrsysteme auch wichtige Aspekte berücksichtigen, damit die Einpark- und Rückfahrhilfe ihren richtigen Dienst tut und auch die Sicherheit gewährleistet ist.
 

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De-Minimis Förderung

Das De-Minimis Förderprogramm basiert auf Subventionen der Europäischen Union. Dabei ist es grundsätzlich nur Unternehmen aus dem Güterkraftverkehr gestattet, eine fahrzeugbezogene Maßnahme, eine personenbezogene Maßnahme oder eine Maßnahme zur Effizienzsteigerung per Antrag beim BAG Bundesamt für Güterverkehr bezuschussen und genehmigen zu lassen. Die Höhe des jeweiligen Zuschusses entspricht höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.
 

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Digitaler Tachograph

Nach der Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2011 ist ein Digitaler Tachograph für die genaue Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten ein moderner Helfer im täglichen Geschäft gewerblicher Fuhrunternehmen. Mit dem neuen DTCO Release 1.4 von Siemens VDO werden gesetzliche Anforderungen wie vorgeschrieben erfüllt und die Zeiten hinter dem Steuer in Zukunft mit der 1-Minutenregelung abgerechnet. Anfahrten, Ladezeiten und Pause werden in dem modernen Hightechgerät aufgezeichnet und für Auswertungen bereitgestellt.
 

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Lenkzeitverstöße

Die pauschale Angabe der Lenkzeitüberschreitungen reicht nicht aus, um einen LKW-Fahrer zur Kasse zu bitten. Das entschied jetzt Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Der Betroffene war vom Amtsgericht Koblenz wegen mehrerer Lenk- und Ruhezeitenverstöße zu Geldbußen verurteilt worden. Das Amtsgericht hatte dabei für jeden Verstoß festgestellt, an welchem Tag der Fahrer für wie lange die Lenkzeit überschritten oder die Ruhepause zu spät genommen oder um wie viel verkürzt hatte.
 

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Windabweiser LKW

Windabweiser für LKW sind die ideale Möglichkeit, um die Fahrerkabine bei jedem Wetter mit Frischluft zu versorgen. Dabei ist es sinnvoll, die Fahrer- und Beifahrerseite mit einem Windabweiser auszustatten. Denn so kann sich der Fahrer jederzeit und zu beiden Seiten des LKW für Frischluftzufuhr durch ein geöffnetes Fenster entscheiden.
 

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LKW und Camping TV & SAT

Welcher Camper oder Brummifahrer kennt das nicht? Als Lkw-Fahrer hat man vielleicht gerade Pause und würde sich gerne bequem einen Film oder Nachrichten unterwegs ansehen, während die Campingrunde ein Fußballspiel zur gemeinsamen Unterhaltung ansehen möchte. Mobiles TV und digitale Sat-Anlagen heißen die Zauberwörter, und viele denken über den Erwerb solcher Geräte für die Pause unterwegs oder das Campen nach. Wenn auch Sie sich für den Kauf einer mobilen Fernsehanlage entscheiden, sollten Sie jedoch einiges bedenken.
 

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Unterhaltung abseits der Fahrerkabine - Filme und Spiele für Truck-Fans

Das Leben als Trucker hat seine Faszination bis heute nicht verloren. Freiheit, Technik, Spaß, kräftige Motoren und der typische Dieselgeruch lassen das Herz eines jeden Truckers höher schlagen. Wer auch abseits der Straße seiner Leidenschaft frönen möchte oder nicht in den Genuss kommt, selbst einen der tonnenschweren Gefährte bewegen zu können, kann auf spannende Trucker-Filme auf DVD oder PC-Spiele zur Unterhaltung zurückgreifen.
 

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Navi Software für Notebook

Professionelle LKW Navigations-Software für Europa. Mit dem MAP & GUIDE Truck Navigator führt die Route Sie nur über Straßen, die Lkw-spezifisch befahrbar sind.
 

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Sicherheitsausrüstung

Die Sicherheit im Straßenverkehr hat für Berufskraftfahrer oberste Priorität. Daher ist es für alle LKW Fahrer von großer Bedeutung, Sicherheitsbekleidung wie Warnwesten, Sicherheitsbrille, Notfallfluchtmaske sowie ein Paar Schutzhandschuhe an Bord ihres Fahrzeugs zu haben.
 

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Fensterabdeckung LKW

Mit einer LKW-Fensterabdeckung von PerfectShade entscheidet man sich für einen Schutz gegen Hitze und gegen Kälte gleichermaßen. Die Fensterabdeckungen werden fahrzeugspezifisch angeboten. Ein effektiver Schutz für Front- und Seitenscheiben sorgt für erholsamere Ruhezeiten durch Abdunklung. Die Marke PerfectShade steht für Qualität die sich als besonders pflegeleicht erweist.
 

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Bordelektrik LKW

Gerade wenn Sie beruflich viel mit dem LKW unterwegs sind, dann wird gerne die vorhandene Bordelektrik sinnvoll ergänzt, um größtmöglichen Komfort zu erzielen. Dabei kommen z.B Spannungswandler, Mehrfachstecker, Netzadapter oder ein USB-Verteiler zum Einsatz. Stecksicherungen, die auch als Ersatz vorhanden sein sollen, sichern die Verbraucher zusätzliche ab. Ein Gasmelder ermöglicht einen sicheren Schlaf ohne Überraschungen.
 

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De-Minimis Förderung

Das De-Minimis Förderprogramm basiert auf Subventionen der Europäischen Union. Dabei ist es grundsätzlich nur Unternehmen aus dem Güterkraftverkehr gestattet, eine fahrzeugbezogene Maßnahme, eine personenbezogene Maßnahme oder eine Maßnahme zur Effizienzsteigerung per Antrag beim BAG Bundesamt für Güterverkehr bezuschussen und genehmigen zu lassen. Die Höhe des jeweiligen Zuschusses entspricht höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Dieser Zuschuss wird als Förderprogramm De-Minimis ausschließlich den Güterkraftverkehrsunternehmen bewilligt, die einen Fuhrpark von schweren Nutzfahrzeugen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen besitzen oder als Halter entsprechender Fahrzeuge fungieren. Ziel des Programms De-Minimis ist einerseits der Schutz der Umwelt sowie andererseits die Erhöhung der Sicherheit im Schwerlastverkehr.

Als fahrzeugbezogene Maßnahme, die auf Antrag beim BAG bezuschusst werden kann, ist beispielsweis der Erwerb von Fahrerassistenzsystemen anzusehen. Denn Bremsassistenten oder Abstandswarner tragen zur Sicherheit im Schwerlastverkehr bei. Auch der Erwerb von Partikelminderungssystemen wird innerhalb der Förderperiode 2012 berücksichtigt.

Als personenbezogene Maßnahme gilt die Bezuschussung von Berufs- und Sicherheitsbekleidung für Berufskraftfahrer oder Ladepersonal. Als Maßnahme zur Effizienzsteigerung wird die Anschaffung auswertbarer Telematiksysteme angesehen.

Grundsätzlich besteht allerding kein Rechtsanspruch auf die Genehmigung einer Fördermaßnahme, die höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten umfasst. Die Entscheidung obliegt allein der jeweiligen Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung dafür vorhandener Haushaltsmittel.

 

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Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterverkehr

Der Leitfaden über Lenk- und Ruhezeiten ist eine solide Informationsgrundlage für Vorgesetzte, Fahrer und Ausbilder im täglichen Umgang mit den Sozialvorschriften im Personen- und Güterverkehr. Laut Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft richtet sich die Anwendung der Lenk- und Ruhezeiten an die beiden Klassifizierungen von über 2,8 Tonnen innerhalb des Bundesgebietes und über 3,5 Tonnen nach EG Verordnung 561 aus dem Jahr 2006.

Im Leitfaden finden sich detaillierte Angaben über die sachgerechte Bedienung der Kontrollgeräte, die es in analoger und digitaler Ausführung gibt. Alle Kontrollgeräte unterliegen den EG Richtlinien. Um sie richtig zu bedienen, lernen die Nutzer aus dem Schulungsbuch die korrekte Zeiteinstellung sowie das richtige Verhalten bei Störungen des Gerätes. Über die Bedienung gibt der Leitfaden konkrete Anleitungen. Seit Mai 2006 gelten hierfür neue Gesetze: In neu zugelassenen Fahrzeugen oder bei defekten analogen Geräten müssen digitale Kontrollgeräte genutzt werden.

Der Leitfaden für Lenk- und Ruhezeiten eignet sich auch sehr gut als Schulungsbuch für Ausbilder oder Seminarleiter, um die Lerninhalte an Unternehmer und Mitarbeiter anschaulich und praxisnah weiterzugeben. Auch für alle theoretischen Inhalte dient der Leitfaden als wichtige Informationsgrundlage und enthält unter anderem die Richtlinien der Sozialvorschriften, die Haftungsfrage bei Verstößen und Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Gesetze im In- und Ausland.

 

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